Von der rückgedeckten Unterstützungskasse profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen. Diese Art der betrieblichen Altersvorsorge ist aus folgenden Gründen für alle Beteiligten von Vorteil:
Die Vorteile für Ihr Unternehmen
- Kein Bilanzausweis der Versorgungsverpflichtungen
- Kein interner Verwaltungsaufwand für Anwärter und Rentner
- Auslagerung von Versorgungsrisiken
- Individuelle Versorgungsordnung
- Mitarbeiterbeteiligung im Wege der Entgeltumwandlung möglich
- Keine Aufwandsbegrenzung für den Arbeitgeber
- Günstige Verwaltungskostenbeiträge
- Sicherheit gewährleistet: Gesetzlicher Insolvenzschutz plus
- Rückdeckung durch Versicherungsunternehmen
Die Vorteile für Arbeitnehmer
Um Ihren Lebensstandard im Rentenalter sichern zu können, müssen Sie schon frühzeitig für das Alter vorsorgen. Durch das am 01.01.2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz (kurz: AltEinkG) wird die betriebliche Altersversorgung stark gefördert. Daraus ergeben sich gerade für Sie als Arbeitnehmer viele Vorteile, die Sie unbedingt nutzen sollten:
Fakten
- Verbesserung Ihrer Versorgungssituation
- Verlagerung der Versteuerung ins Rentenalter (mit i.d.R. geringerer, ggf. sogar ohne Steuerbelastung)
- Aufwendungen des Arbeitgebers kommen der Versorgung ohne Abzüge zugute
- Gesetzlicher Insolvenzschutz der Anwartschaften
- Übertragungsmöglichkeit der Anwartschaften bei Arbeitgeberwechsel.
Wie sich die genannten Vorteile für Ihr Unternehmen in Zahlen auswirken, können Sie nachlesen unter dem Reiter "Die Vorteile in Zahlen".
Haben Sie Fragen ganz allgemein zur betrieblichen Altersversorgung oder speziell zu der hier vorgestellten Versorgungslösung der Unterstützungskasse? Wir beraten Sie gerne und kompetent - auch bei Fragen zu anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung.
Die Vorteile in Zahlen
Vergleicht man die Aufwendungen des Arbeitgebers einerseits sowie die Netto-Auszahlung des Arbeitnehmers beim Barlohn und bei der betrieblichen Altersversorgung andererseits ergeben sich folgende zahlenmäßige Auswirkungen: | |
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Barlohn | Für monatlich 200 Euro Gehalt betragen die Aufwendungen eines Arbeitgebers inklusive der Lohnzusatzkosten im Regelfall rund 400 Euro brutto, also etwa das Doppelte. Beim Arbeitnehmer hingegen kommen nach Steuern und Sozialabgaben lediglich rund 100 Euro netto an, das heißt, gerade mal 25 Prozent des Gesamtaufwandes seines Arbeitgebers. |
Betriebliche Altersvorsorge | Wird der gleiche Betrag von 200 Euro monatlich für die betriebliche Altersversorgung aufgewendet, fallen für den Arbeitgeber i. d. R. keine weiteren Lohnzusatzkosten an. Das bedeutet, sein tatsächlicher Aufwand beträgt nur halb so viel wie bei der Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer profitiert ebenfalls davon: Der aufgewendete Betrag von 200 Euro fließt ungemindert, also zu 100 Prozent, in seine betriebliche Altersversorgung ein. |
Für eine betriebliche Altersversorgung von 200 Euro monatlich ( Nettoverzicht bei St.Kl. I von ca. 100 € ) erhält ein 30-jähriger Arbeitnehmer ab dem 67. Lebensjahr je nach Anbieter etwa bis zu 612 Euro monatliche lebenslange Altersrente (inklusive Überschüsse). |