Beitritt zur VdVA - Unterstützungskasse
Hat sich das Unternehmen für eine Betriebliche Altersversorgung über die VdVA - Unterstützungskasse entschieden, muss es seinen Beitritt als Trägerunternehmen erklären. Mit dieser Beitrittserklärung bestätigt der Arbeitgeber, dass er:
- die Satzung der Unterstützungskasse und die Verwaltungsbeitragsordnung anerkennt.
- alle Maßnahmen ergreifen wird, die zu einer ordnungsgemäßen Finanzierung und Durchführung der Versorgung notwendig sind.
Die Unterstützungskasse ihrerseits bestätigt die Aufnahme bei gleichzeitiger Abstimmung des endgültigen Leistungsplanes. Voraussetzung ist dabei, dass die betreffenden Mitarbeiter eine vorbereitete Erklärung über die Freiwilligkeit der Leistungen, ihre Zustimmung zum Abschluss einer Rückdeckungsversicherung (etc.) unterzeichnen und der Unterstützungskasse über den Arbeitgeber vorlegen.
Parallel dazu werden die notwendigen Rückdeckungsversicherungen beantragt und das Trägerunternehmen über deren Art und Umfang informiert. Zugleich werden die Zuwendungen des Trägerunternehmens angefordert, so dass die Beiträge an die Versicherer gezahlt werden können.
Damit ist die Betriebliche Altersversorgung über die VdVA - Unterstützungskasse zustande gekommen.