Laufende Betreuung
Wichtig ist, dass die Versorgung über die Unterstützungskasse im weiteren Verlauf professionell betreut und verwaltet wird, ohne beim Trägerunternehmen erheblichen Verwaltungsaufwand und hohe Kosten hervorzurufen. Die VdVA - Unterstützungskasse übernimmt das für die Trägerunternehmen gegen einen besonders günstigen Verwaltungsbeitrag. Das einzelne Trägerunternehmen wird somit weder mit Verwaltungsarbeiten noch mit hohen Kosten für die Verwaltung belastet.
Verwaltungsaufgaben
Zu den wesentlichen Verwaltungsaufgaben gehören der laufende Änderungsdienst, die Erhebung der Zuwendungen sowie die Erstellung der jährlichen Meldungen an den Pensions-Sicherungs-Verein. Die Unterstützungskasse ist auch zuständig für die Erstellung von Unverfallbarkeitsbescheinigungen bei vorzeitigem Ausscheiden von Arbeitnehmern bzw. für Leistungsbescheide bei Versorgungsfällen. Im Versorgungsfall erfolgt anschließend die Leistungserfüllung (Auszahlung des Kapitals bzw. der Rente) durch die VdVA - Unterstützungskasse, sofern diese nicht durch das Trägerunternehmen selbst durchgeführt werden soll.
Für die Verwaltung von Unterstützungskassenzusagen erhebt die VdVA - Unterstützungskasse Verwaltungsbeiträge gemäß der vereinbarten Beitragsordnung.