Wie funktioniert die Unterstützungskasse?

Das grundlegende Konzept.

Individuelles Versorgungswerk

Ein Unternehmen, welches die betriebliche Altersversorgung über die Versorgungslösung der Unterstützungskasse durchführen will, wird Mitglied der Unterstützungskasse und damit Trägerunternehmen. In Zusammenarbeit mit der VdVA - Unterstützungskasse gestaltet das Trägerunternehmen Art und Umfang der vorgesehenen Leistungen individuell, unter Beachtung der arbeitsrechtlichen und steuerlichen Bestimmungen. Hierüber wird ein spezieller, auf das Unternehmen oder den einzelnen Mitarbeiter abgestellter Leistungsplan gefertigt. Der Leistungsplan ist also gewissermaßen die eigene Versorgungsordnung eines jeden Trägerunternehmens, in der insbesondere festgelegt wird, wer eine Versorgung bekommt und wie sie ausgestaltet sein soll (Individuelles Versorgungswerk).


Absicherung der Versorgungsziele

Da die Unterstützungskasse satzungsgemäß die vorgesehenen Leistungen zu erbringen hat, muss sie im Versorgungsfall jeweils die erforderlichen Mittel zur Verfügung haben. Dafür sorgen auf die zugesagten Versorgungsleistungen abgestimmte Rückdeckungsversicherungen, die sie auf das Leben der Begünstigten im Rahmen besonders begünstigter Gruppenverträge für VdVA - Mitglieder abschließt. Die Beiträge für diese Renten- oder Lebensversicherungsverträge werden der Unterstützungskasse jeweils vom betreffenden Trägerunternehmen zugewendet.


Im Versorgungsfall (z. B. Alter, Tod oder Berufsunfähigkeit) fließen die Leistungen aus der Rückdeckungsversicherung der Unterstützungskasse zu und versetzen diese in die Lage, die vorgesehenen Leistungen direkt an den Arbeitnehmer bzw. seine Hinterbliebenen zu zahlen.