Herzlich willkommen auf der Internetseite des Versorgungswerks für deutsche Verbände und Arbeitgeber, VdVA - Unterstützungskasse e.V.
Nahezu lückenlos ist die betriebliche Altersversorgung bei Arbeitnehmern in Großunternehmen. Dagegen stehen Arbeitnehmer in Klein- und Mittelbetrieben vielfach noch ohne betriebliche Versorgungsanwartschaften da.
Die Notwendigkeit
einer betrieblichen Altersversorgung wird nicht bezweifelt. Sie ist für den Arbeitnehmer ein wichtiger Bestandteil seiner gesamten Alters- und Hinterbliebenenversorgung im Rahmen des so genannten "3-Säulen-Konzeptes", wonach sich die Versorgung aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Grundsicherung und den ergänzenden Teilen betriebliche Versorgung und private Vorsorge zusammensetzt.
Die Wirklichkeit
sieht heute allerdings immer noch ganz anders aus und entspricht nicht der Idealvorstellung. Nur ein geringer Teil aller Arbeitnehmer hat tatsächlich auch Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung.
Die Unterstützungskassen-Lösung
eignet sich besonders für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung, weil die Zuwendungen an die Unterstützungskasse in unbegrenzter Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig sind und den Mitarbeitern für die Entgeltumwandlung, z. B. in einer Direktversicherung oder Pensionskasse, der steuerlich zulässige Rahmen von 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) in vollem Umfang zur Verfügung steht. Die unbegrenzten Zuwendungsmöglichkeiten sind besonders wichtig für die ausreichende Versorgung von Spezialisten und Führungskräften.
Für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
ist die Unterstützungskasse eine attraktive Lösung, um die Bilanz nicht mit Pensionsrückstellungen zu belasten und damit möglicherweise den Finanzierungsrahmen des Unternehmens einzuschränken.
Die VdVA – Unterstützungskasse ist eine kongruent rückgedeckte Gruppen-Unterstützungskasse für den Mittelstand.
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